Lizenz & Recht

Was passiert, wenn man Musik ohne Lizenz nutzt? Folgen, Abmahnung und Mythen

Ein Song im Hintergrund wirkt harmlos, kann aber Sperren, Abmahnungen und Schadensersatz nach sich ziehen. Hier erfährst du, womit du rechnen musst.

Veröffentlicht · 5 Min. Lesezeit

Warum fremde Musik so oft auffällt

Viele gehen davon aus, dass ein kurzes Video mit einem bekannten Song im Hintergrund in der Masse untergeht. Das ist ein Irrtum. Große Plattformen gleichen Uploads automatisch mit Referenzdateien der Rechteinhaber ab und erkennen Musik oft schon nach wenigen Sekunden, auch wenn sie leise, gekürzt oder leicht verändert ist.

Dazu kommt, dass manche Rechteinhaber Websites, Shops und Werbeanzeigen gezielt nach Verstößen durchsuchen lassen. Wer Musik ohne Lizenz verwendet, muss also nicht nur mit einer Reaktion der Plattform rechnen, sondern auch mit Post vom Anwalt.

Die Folgen lassen sich in zwei Bereiche teilen: was dir auf der Plattform passieren kann und welche rechtlichen Ansprüche der Rechteinhaber gegen dich hat.

Folgen auf der Plattform

Was genau passiert, legen die Plattformen und die Rechteinhaber fest. Die Bandbreite reicht von lästig bis existenzbedrohend für einen Kanal. Typische Reaktionen sind diese:

Wie ein Claim auf YouTube abläuft und wann ein Einspruch sinnvoll ist, erklären wir ausführlich in YouTube-Copyright-Claims und Content ID.

  • Stummschaltung: Der Ton des Videos wird ganz oder teilweise entfernt. Bei Reels und Shorts ist das Video damit oft wertlos.
  • Sperre: Das Video wird weltweit oder in einzelnen Ländern blockiert.
  • Claim: Das Video bleibt online, aber Werbeeinnahmen gehen an den Rechteinhaber, oder er kann Statistiken einsehen.
  • Strike oder Urheberrechtsverwarnung: Das Video wird entfernt, und dein Konto bekommt eine Verwarnung. Funktionen wie Livestreams oder Monetarisierung können eingeschränkt werden.
  • Kontolöschung: Nach mehreren Verwarnungen kann die Plattform den gesamten Kanal oder Account löschen, samt aller Inhalte.

Rechtliche Folgen in Deutschland

Neben den Plattformregeln gilt das Urheberrechtsgesetz. Wer geschützte Musik ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich macht, verletzt in der Regel die Rechte der Urheber und der Hersteller der Aufnahme. Daraus können mehrere Ansprüche entstehen.

Nach § 97 UrhG kann der Rechteinhaber verlangen, dass du die Nutzung unterlässt, und bei Verschulden Schadensersatz fordern. Der Schaden wird oft nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet: Du sollst so viel zahlen, wie eine ordentliche Lizenz für diese Nutzung gekostet hätte. Bei kommerzieller Nutzung kann das deutlich mehr sein, als viele erwarten.

Bevor es vor Gericht geht, soll der Rechteinhaber dich nach § 97a UrhG in der Regel zunächst abmahnen. Eine Abmahnung wegen Musik in einem Video enthält meist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, dazu Forderungen nach Schadensersatz und nach Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite.

Für Privatpersonen deckelt § 97a Abs. 3 UrhG die erstattungsfähigen Anwaltskosten in bestimmten Fällen, etwa wenn sie die Musik nicht gewerblich genutzt haben. Für Unternehmen, Selbstständige und gewerbliche Accounts gilt diese Deckelung nicht. Wer für eine Firma postet, trägt also ein höheres Kostenrisiko.

In schweren Fällen kann die unerlaubte Verwertung sogar nach § 106 UrhG strafbar sein. Im Alltag von Creatorn und kleinen Unternehmen stehen allerdings meist die zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.

Drei Mythen, die teuer werden können

Rund um Musik in Videos halten sich hartnäckig Annahmen, die sich gut anhören, aber rechtlich nicht tragen. Keine davon ist ein Freibrief:

  • „Nur 10 Sekunden sind erlaubt.“ Eine solche Grenze gibt es nicht. Auch sehr kurze Ausschnitte können geschützt sein, und automatische Erkennungssysteme schlagen oft schon nach wenigen Sekunden an.
  • „Ich nenne den Künstler, dann ist es in Ordnung.“ Namensnennung ersetzt keine Lizenz. Sie ist bei manchen Lizenzen eine Bedingung, aber ohne Lizenz bleibt die Nutzung unerlaubt.
  • „Ich verdiene nichts damit.“ Auch eine nicht kommerzielle Nutzung braucht eine Erlaubnis. Ob du Geld verdienst, kann die Höhe der Ansprüche beeinflussen, ändert aber nichts daran, dass die Nutzung ohne Lizenz eine Rechtsverletzung sein kann.
  • „Das Video ist doch längst gelöscht.“ Ein Löschen beendet die Verletzung für die Zukunft, beseitigt aber nicht automatisch Ansprüche aus der Zeit, in der das Video online war.

Was du tun solltest, wenn eine Abmahnung kommt

Eine Abmahnung ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Entscheidend ist, dass du besonnen und rechtzeitig reagierst. Diese Schritte helfen:

  • Frist ernst nehmen: Abmahnungen enthalten kurze Fristen. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung und damit deutlich höhere Kosten.
  • Nicht ignorieren: Schweigen löst das Problem nicht, sondern verschärft es in der Regel.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben: Vorformulierte Unterlassungserklärungen gehen oft weiter als nötig und binden dich dauerhaft. Eine geänderte Fassung kann sinnvoller sein.
  • Unterlagen sammeln: Lizenzen, Rechnungen, Veröffentlichungsdaten und Screenshots helfen bei der Prüfung. Wie ein sauberer Lizenznachweis aussieht, zeigen wir in einem eigenen Ratgeber.
  • Anwalt einschalten: Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Urheberrecht kann prüfen, ob die Forderung berechtigt ist und ob die Beträge angemessen sind.

So vermeidest du das Problem von Anfang an

Die einfachste Lösung ist, vor der Veröffentlichung zu klären, ob du die Musik nutzen darfst. Das bedeutet: entweder eigene Musik, gemeinfreie Musik mit freier Aufnahme oder eine Lizenz, die deine Nutzung ausdrücklich abdeckt. Was lizenzfreie Musik ist und was sie erlaubt, erklären wir im Grundlagenartikel.

Bewahre die Lizenz und den Nachweis auf, und zwar so lange, wie das Video online ist. Gerade bei Kundenprojekten sollte klar sein, wer die Lizenz hält.

Bei Tontable bekommst du fast 900 Instrumentaltracks mit einer einfachen, räumlich unbeschränkten und zeitlich unbefristeten Lizenz, die auch Kundenprojekte und bezahlte Werbung abdeckt. Lifetime kostet einmalig 49 € für alle Tracks inklusive künftiger Veröffentlichungen, ein einzelner Track 9,90 €, ohne Abo. Jede Lizenz hat eine eindeutige Lizenz-ID, die du in deinem Konto findest. Alle Optionen siehst du unter Preise. Mit dem Video-Check findest du passende Musik für dein Video, ohne es hochzuladen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Wenn du eine Abmahnung erhalten hast oder unsicher bist, ob deine Nutzung erlaubt ist, wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Urheberrecht.

Häufige Fragen

Darf ich 10 Sekunden eines Songs ohne Lizenz verwenden?

Nein, eine pauschale Sekundengrenze gibt es nicht. Auch kurze Ausschnitte können urheberrechtlich geschützt sein und von Plattformen erkannt werden.

Was kostet eine Abmahnung wegen Musik im Video?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe hängt unter anderem von der Art der Nutzung, ihrer Dauer und davon ab, ob du privat oder gewerblich gehandelt hast. Lass die Forderung anwaltlich prüfen.

Reicht es, das Video zu löschen?

Das Löschen beendet die Nutzung, beseitigt aber nicht automatisch Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz, die bereits entstanden sind.

Bin ich als Privatperson genauso betroffen wie ein Unternehmen?

Grundsätzlich ja, aber für Privatpersonen sind die erstattungsfähigen Anwaltskosten in bestimmten Fällen gedeckelt. Für Unternehmen gilt diese Begrenzung nicht.

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