Lizenz & Recht
GEMA-freie Musik: Was das bedeutet und wann es wichtig ist
„GEMA-frei“ klingt nach Musik ohne Kosten und ohne Regeln. Das stimmt so nicht. Hier erfährst du, was hinter dem Begriff steckt, wann er wirklich wichtig wird und wie du dich absicherst.
Veröffentlicht · 4 Min. Lesezeit
Was Verwertungsgesellschaften tun
Komponisten, Textdichter und Musikverlage können nicht selbst überwachen, wo überall ihre Werke gespielt werden. Dafür gibt es Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist das für musikalische Werke die GEMA.
Die GEMA nimmt die Rechte ihrer Mitglieder wahr. Sie vergibt Lizenzen an Nutzer, etwa an Veranstalter, Radiosender, Gastronomen oder Händler, kassiert dafür Gebühren und schüttet die Einnahmen an die Urheber und Verlage aus. Wer GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, braucht dafür in der Regel eine Lizenz der GEMA.
Neben der GEMA gibt es in Deutschland weitere Verwertungsgesellschaften, zum Beispiel die GVL für die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern. Je nach Nutzung können also mehrere Stellen beteiligt sein.
Was „GEMA-frei“ bedeutet und was nicht
„GEMA-frei“ heißt: Die Urheber des Werks sind nicht Mitglied der GEMA, und das Werk wird auch nicht über eine Partnergesellschaft im Ausland von ihr vertreten. Für die Nutzung dieses Werks fallen deshalb keine GEMA-Gebühren an.
Mehr bedeutet der Begriff nicht. Die Musik bleibt urheberrechtlich geschützt, und die Rechte liegen weiterhin beim Urheber oder bei dem Anbieter, der sie vertreibt. Den Unterschied zwischen den gängigen Begriffen erklärt der Artikel Lizenzfrei, urheberrechtsfrei, Creative Commons.
Typische Missverständnisse:
- GEMA-frei ist nicht gratis. Du brauchst trotzdem eine Lizenz des Rechteinhabers, und die kann etwas kosten.
- GEMA-frei ist nicht lizenzfrei. Lizenzfrei (royalty-free) beschreibt ein Lizenzmodell: einmal zahlen, wiederholt nutzen. GEMA-frei beschreibt, wer die Rechte wahrnimmt.
- GEMA-frei ist nicht urheberrechtsfrei. Gemeinfrei wird Musik erst nach Ablauf der Schutzfrist.
- GEMA-frei gilt nicht automatisch weltweit. Eine andere Verwertungsgesellschaft im Ausland kann trotzdem Rechte an einem Werk wahrnehmen.
Die GEMA-Vermutung: Warum du Nachweise brauchst
Die GEMA vertritt einen sehr großen Teil der Musik, die weltweit gespielt wird, weil sie mit Verwertungsgesellschaften in vielen anderen Ländern zusammenarbeitet. Daraus hat die Rechtsprechung die sogenannte GEMA-Vermutung entwickelt.
Sie besagt vereinfacht: Wird Musik öffentlich genutzt, wird vermutet, dass die GEMA die Rechte daran wahrnimmt. Wer das bestreitet, muss es in der Regel selbst belegen. Bei GEMA-freier Musik liegt der Nachweis also bei dir als Nutzer, nicht bei der GEMA.
Ein pauschaler Hinweis wie „wir spielen nur GEMA-freie Musik“ reicht dafür oft nicht. Hilfreich sind konkrete Angaben zu jedem Titel: Name des Werks, Urheber, Bezugsquelle und die Lizenz, unter der du ihn nutzt.
Wann das relevant ist: Räume und Veranstaltungen vs. Online-Videos
Die GEMA-Vermutung spielt vor allem bei der öffentlichen Wiedergabe eine Rolle. Gemeint ist Musik, die vor Publikum gespielt wird, das nicht zum privaten Kreis gehört.
Ob eine Wiedergabe öffentlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Sobald Kunden, Gäste oder Besucher die Musik hören, ist das in der Regel der Fall. Dann solltest du für jeden Titel belegen können, wer die Rechte wahrnimmt. Typische Fälle sind:
- Hintergrundmusik in Geschäften, Praxen, Salons oder Büros mit Kundenverkehr
- Musik in Restaurants, Cafés, Hotels und Fitnessstudios
- Veranstaltungen, Firmenfeiern, Messen und Konzerte
- Musik in Warteräumen oder auf Bildschirmen in Verkaufsräumen
Online-Videos folgen eigenen Regeln
Bei Videos auf YouTube, Instagram oder TikTok geht es meist um etwas anderes. Entscheidend ist hier, ob deine Lizenz die Nutzung im Video abdeckt und ob Erkennungssysteme der Plattformen einen Track markieren. Mit der GEMA-Vermutung im Laden hat das wenig zu tun.
Für dein Video zählt also vor allem der Lizenzvertrag mit dem Anbieter. Was lizenzfreie Musik genau bedeutet, liest du im Artikel Was ist lizenzfreie Musik?
Wichtig: Eine Lizenz für Online-Videos deckt nicht automatisch die Wiedergabe in Räumen ab. Wenn du dieselbe Musik im Video und im Laden einsetzen willst, prüfe beide Nutzungen getrennt.
Nachweise richtig aufbewahren
Ob eine Plattform nachfragt oder eine Verwertungsgesellschaft: Mit sauberen Unterlagen kannst du schnell reagieren. Lege für jeden Track, den du nutzt, die wichtigsten Belege ab. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Artikel Musiklizenz nachweisen.
- Titel des Tracks und Name des Urhebers oder Anbieters
- Lizenzvertrag oder Lizenzbedingungen in der Fassung zum Kaufzeitpunkt
- Rechnung, Kaufdatum und Lizenz-ID
- Wo und wie du die Musik nutzt
- Bei Hintergrundmusik in Räumen: eine Liste aller gespielten Titel
Und wie ist das bei Tontable?
Tontable bietet fast 900 Instrumentaltracks unter einer einfachen (nicht exklusiven), räumlich unbeschränkten und zeitlich unbefristeten Lizenz an, unter anderem für Videos, Werbefilme, Social Media, Podcasts und Kundenprojekte. Wer Tontable-Musik kauft, darf sie weder bei einer Verwertungsgesellschaft noch in einem Erkennungssystem wie YouTube Content ID anmelden.
Wenn du Musik öffentlich in Räumen abspielen möchtest, etwa im Geschäft oder auf einer Veranstaltung, kläre vorher, welche Rechte du dafür brauchst. Lies dazu die Lizenzbedingungen und frag im Zweifel nach, bevor du die Musik einsetzt. Jede Lizenz hat eine Lizenz-ID im Format LIC-JJ-XXXXXX, die du in deinem Konto findest. Die Auswahl kannst du in der Musikbibliothek anhören.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur öffentlichen Wiedergabe wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder direkt an die zuständige Verwertungsgesellschaft.
Häufige Fragen
Ist GEMA-freie Musik kostenlos?
Nein, nicht automatisch. GEMA-frei bedeutet nur, dass keine GEMA-Gebühren anfallen. Für die Nutzung brauchst du trotzdem eine Lizenz des Rechteinhabers, und die kann kostenpflichtig sein.
Muss ich im Laden etwas zahlen, wenn ich GEMA-freie Musik spiele?
An die GEMA in der Regel nicht, wenn die Musik tatsächlich nicht von ihr vertreten wird. Wegen der GEMA-Vermutung solltest du das aber belegen können. Ob weitere Rechte nötig sind, etwa an der Aufnahme, klärst du am besten vorher.
Brauche ich für YouTube-Videos GEMA-freie Musik?
Für dein eigenes Video zählt vor allem, ob deine Lizenz die Nutzung erlaubt. Die GEMA-Vermutung betrifft in erster Linie die öffentliche Wiedergabe vor Ort, etwa in Geschäften oder auf Veranstaltungen.
Darf ich gekaufte Musik selbst bei der GEMA anmelden?
Nein. Anmelden können nur Urheber und Verlage ihre eigenen Werke. Viele Lizenzbedingungen, auch die von Tontable, schließen die Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft zudem ausdrücklich aus.