Lizenz & Recht

Musik für Kundenprojekte: Wer braucht welche Lizenz?

Du schneidest Videos für Kunden oder betreust Kampagnen für Marken? Dann entscheidet die Musiklizenz darüber, ob dein Kunde das fertige Werk sorgenfrei nutzen kann. Hier erfährst du, wer die Lizenz kaufen sollte und was du dokumentieren musst.

Veröffentlicht · 5 Min. Lesezeit

Warum Musik im Kundenprojekt eine eigene Frage ist

Wenn du ein Video für deinen eigenen Kanal schneidest, ist die Lage überschaubar: Du kaufst eine Lizenz, nutzt den Track und bist selbst verantwortlich. Bei Kundenprojekten sind dagegen mindestens zwei Parteien beteiligt. Du produzierst, dein Kunde veröffentlicht.

Genau hier entstehen Lücken. Eine Lizenz, die nur die eigene Nutzung erlaubt, deckt nicht unbedingt ab, dass ein Dritter das fertige Video auf seiner Website, in seinen Social-Media-Kanälen oder in Anzeigen einsetzt. Bevor du einen Track ins Projekt legst, solltest du deshalb klären, ob die Lizenz Kundenprojekte ausdrücklich erlaubt.

Das betrifft Freelancer und Cutter genauso wie Agenturen, Fotografen mit Videoangebot oder Social-Media-Manager, die Inhalte für mehrere Marken produzieren. Wer die Grundlagen noch einmal nachlesen möchte, findet sie im Artikel Was ist lizenzfreie Musik?

Wer kauft die Lizenz: Dienstleister oder Kunde?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege. Beide funktionieren, wenn die Lizenzbedingungen sie zulassen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer den Nachweis in der Hand hat.

Welcher Weg besser passt, hängt von der Zusammenarbeit ab. Bei Einzelprojekten ist es meist einfacher, wenn du die Lizenz übernimmst und in Rechnung stellst. Bei langfristigen Kunden mit eigenem Marketing-Team kann es sinnvoll sein, dass der Kunde selbst lizenziert. Dann bleibt der Nachweis auch bei ihm, wenn er später den Dienstleister wechselt.

Wichtig ist nur, dass ihr es vorher schriftlich festhaltet, etwa im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. So weiß später jeder, wer für die Musikrechte zuständig ist.

  • Du als Dienstleister kaufst die Lizenz. Das ist bei Agenturen und Cuttern der häufigste Weg. Du wählst die Musik aus, lizenzierst sie und lieferst das fertige Video. Voraussetzung: Die Lizenz erlaubt den Einsatz in Projekten für Dritte.
  • Dein Kunde kauft die Lizenz selbst. Das bietet sich an, wenn der Kunde regelmäßig Inhalte produziert, mehrere Dienstleister beauftragt oder den Nachweis selbst verwalten will. Du bekommst dann den Track oder die Angabe, welchen Track du verwenden sollst.

Übergabe des fertigen Videos: Was dein Kunde damit darf

Mit der Übergabe ist die Musik Teil eines neuen Werks. In der Regel darf dein Kunde dieses Video dann so nutzen, wie es die Lizenz vorsieht, etwa auf seiner Website, in Social Media oder in einer Präsentation.

Entscheidend ist der Zuschnitt der Lizenz. Prüfe vor Projektstart, ob sie die geplanten Kanäle abdeckt. Soll das Video später auch als bezahlte Anzeige laufen, muss die Lizenz bezahlte Werbung einschließen. Mehr dazu liest du im Artikel Musik in Werbung und bezahlten Anzeigen.

Diese Fragen solltest du vor der Übergabe mit deinem Kunden klären:

  • Auf welchen Plattformen wird das Video veröffentlicht?
  • Läuft es nur organisch oder auch als bezahlte Anzeige?
  • Wird es in mehreren Ländern genutzt?
  • Soll es dauerhaft online bleiben?
  • Möchte der Kunde später selbst Varianten daraus schneiden?

Rohdatei und Projektdatei: Die Musik bleibt im Werk

Viele Kunden wünschen sich neben dem fertigen Video auch die Projektdatei oder einzelne Rohdateien, um später selbst Anpassungen vorzunehmen. Bei Bildmaterial und Schnitt ist das oft unproblematisch. Bei der Musik ist Vorsicht geboten.

Lizenzen für Produktionsmusik erlauben in der Regel die Nutzung im fertigen Werk, nicht aber die Weitergabe der Musikdatei als solche. Wenn du die WAV- oder MP3-Datei mitschickst, gibst du die Musik unabhängig vom Video weiter. Das ist bei den meisten Lizenzen ausgeschlossen, auch wenn es nur der eigene Auftraggeber ist.

Für die Praxis heißt das:

  • Liefere das fertige Video mit eingebetteter Musik.
  • Gib Projektdateien ohne die Musikdatei heraus oder ersetze die Spur durch einen Platzhalter.
  • Braucht der Kunde die Musik für eigene Schnittfassungen, sollte er selbst eine Lizenz erwerben.
  • Halte im Übergabeprotokoll fest, welche Dateien du geliefert hast.

Dokumentation pro Projekt: Lizenz-ID notieren

Monate nach der Veröffentlichung kann eine Plattform einen Track markieren oder ein Kunde nachfragen, woher die Musik stammt. Dann hilft nur eine saubere Dokumentation. Lege dir deshalb für jedes Projekt einen festen Eintrag an.

Am einfachsten ist eine Tabelle, die du mit jedem Projekt fortschreibst. Gib die wichtigsten Angaben auch an deinen Kunden weiter, damit er bei einer Rückfrage selbst reagieren kann. Wie ein Lizenznachweis konkret aussieht, erklärt der Artikel Musiklizenz nachweisen.

Diese Angaben gehören in jeden Eintrag:

  • Projekt, Kunde und Veröffentlichungsdatum
  • Titel des Tracks und Anbieter
  • Lizenz-ID oder Rechnungsnummer
  • Kaufdatum und Lizenzart
  • Geplante Nutzung: Kanäle, Anzeigen, Länder
  • Wer die Lizenz erworben hat

Musikkosten im Angebot einpreisen

Musik ist ein echter Kostenpunkt und gehört deshalb ins Angebot. Wer Lizenzen stillschweigend aus eigener Tasche bezahlt, drückt die Marge und macht einen Teil der Leistung unsichtbar.

Es gibt zwei gängige Varianten. Entweder du weist die Musiklizenz als eigene Position aus, oder du rechnest sie in eine Pauschale für Produktion und Material ein. Eine eigene Position ist transparenter und zeigt dem Kunden, dass die Rechte geklärt sind.

Arbeitest du mit einer Lizenz, die viele Tracks für viele Projekte abdeckt, kannst du die Kosten anteilig auf deine Aufträge verteilen. Bei Abo-Modellen solltest du dagegen prüfen, ob ältere Projekte nach einer Kündigung weiter abgedeckt sind.

Plane außerdem Zeit für die Musikauswahl ein. Den passenden Track zu finden, dauert oft länger als gedacht, und auch diese Arbeit ist Teil deiner Leistung.

Kundenprojekte mit Tontable

Die Tontable-Lizenz erlaubt unter anderem Kundenprojekte und bezahlte Werbung. Sie ist einfach (nicht exklusiv), räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet. Nicht erlaubt sind die Weitergabe oder der Weiterverkauf der Musik als solche sowie die Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft oder bei YouTube Content ID. Die Details stehen in den Lizenzbedingungen.

Jede Lizenz hat eine eindeutige Lizenz-ID im Format LIC-JJ-XXXXXX, die du jederzeit in deinem Konto findest. Mit der Lifetime-Lizenz für einmalig 49 € bekommst du alle Tracks, aktuell fast 900 Instrumentaltracks, inklusive künftiger Veröffentlichungen und ohne Abo. Einzelne Tracks kosten je 9,90 €. Alles dazu findest du unter Preise.

Für die Auswahl kannst du ein Video in den Video-Check ziehen: Tontable schlägt passende Musik vor, und du hörst Video und Track zusammen. Das Video wird dabei nicht hochgeladen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Darf ich eine Lizenz für mehrere Kundenprojekte nutzen?

Das hängt von der Lizenz ab. Manche Lizenzen gelten pro Projekt, andere decken beliebig viele Projekte ab. Prüfe die Bedingungen und notiere für jedes Projekt, welche Lizenz du verwendet hast.

Muss mein Kunde eine eigene Lizenz kaufen?

Nicht unbedingt. Wenn deine Lizenz Kundenprojekte erlaubt, kannst du die Musik im fertigen Video übergeben. Eine eigene Lizenz braucht dein Kunde in der Regel erst, wenn er die Musik unabhängig vom gelieferten Video nutzen möchte.

Darf ich dem Kunden die Musikdatei mitschicken?

In der Regel nicht. Die meisten Lizenzen erlauben die Nutzung im fertigen Werk, aber nicht die Weitergabe der Musik als solche. Liefere das Video mit eingebetteter Musik und gib Projektdateien ohne die Audiodatei heraus.

Was gilt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden endet?

Ein bereits geliefertes Video bleibt in der Regel nutzbar, wenn die Lizenz unbefristet ist und die Nutzung den Bedingungen entspricht. Gib dem Kunden zum Abschluss die Lizenzdaten weiter, damit er bei Rückfragen selbst reagieren kann.

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